Bäume fällen – Wann es erlaubt und wann es notwendig ist

Bäume fällen

Die Gründe, warum  Baumfällungen auf Privatgrundstücken erfolgen, sind ganz unterschiedlich. "Einfach so" dürfen Bäume allerdings nicht gefällt werden. Das mag verwundern, denn Eigentümer wähnen sich auf ihrem eigenen Grund und Boden fälschlicherweise oft im Recht, auch in Bezug auf Garten und Bäume unabhängige Entscheidungen zu treffen.

Aber auch auf dem eigenen Grundstück genießen Bäume einen besonderen Schutz. Wer einen Baum ohne Genehmigung fällt, dazu also nicht die Berechtigung hat, kann sich sogar strafbar machen.

Die Regelungen sind bundesweit sehr unterschiedlich. Rechtlich unproblematisch ist nur das Fällen noch sehr junger und kleiner Bäume mit einem geringen Stammumfang.

Ist ein Baum krank, kann ihn mitunter auch der pflegende Baumschnitt nicht mehr retten. Wenn sogar eine Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht, ist es sinnvoll, einen ausgebildeten Baumpfleger mit der Fällung des Baumes zu beauftragen. In solchen Fällen werden dann auch Sondergenehmigungen zur Baumfällung erteilt. Schließlich muss verhindert werden, dass der Baum beim nächsten Sturm von selbst umstürzt.

Außerhalb akuter Gefahrensituationen finden Baumfällungen im Winterhalbjahr von Oktober bis einschließlich Februar statt. Laubbäume tragen dann keine Blätter. Auch Vögel brüten zu dieser Zeit nicht und geben ihre Nistplätze auf.

Wenn Sie zwischen Augsburg und Ingolstadt auf der Suche nach einem professionellen Baumfäller sind: Wir fällen Bäume in Nordschwaben, egal wie kompliziert es wird. Auch Kran-Fällungen und sogar Helikopter-Einsätze sind bei uns möglich. Selbstverständlich entsorgen wir auch das anfallende Schnittgut und fräsen die Wurzelstöcke aus.

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