Wir haben Erfahrung in der Baumfällung aller Schwierigkeitsgrade, auch Kran-Fällungen und Beseitigung von Sturmschäden. Das Schnittgut entsorgen wir mit Lkw und Großhäcksler, die Wurzelstöcke fräsen wir aus.
Unser Einzugsgebiet reicht von Nordschwaben über Augsburg bis Ingolstadt.
Sie möchten Bäume fällen lassen in der Region Augsburg bis Ingolstadt? Wenn ein Baum gefällt werden soll, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Ein Profi für Baumarbeiten sollte hinzugezogen werden! Die Fallrichtung und die Absperrung der Umgebung sind nur zwei wichtige Aspekte. Worauf Sie außerdem noch achten müssen und wann die Baumfällung am besten von einem Fachbetrieb übernommen wird, erläutert der Fachmann.
Wann es erlaubt ist, einen Baum zu fällen
Gründe für das Fällen eines Baumes gibt es viele. Der Baum kann zu viel Platz wegnehmen oder von einer Krankheit befallen sein. Ist die Wohnung durch den Baum ungewöhnlich dunkel, können Schnittmaßnahmen Abhilfe schaffen.
Wer in einer solchen Situation steckt, darf allerdings nicht einfach zur Motorsäge greifen. Meist wird eine Genehmigung von der Kommune benötigt, um einen Baum zu fällen. Die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes § 39 Abs. 5 Ziff. 2 BNatSchG sind unbedingt zu beachten.
Beim Fällen eines Baumes muss sichergestellt sein, dass die Umgebung gut abgesichert ist. Nicht nur die geplante Fallrichtung des Baumes muss geprüft werden, sondern der gesamte Umkreis des Baumes. Befinden sich Häuser oder Autos in der Nähe, sollten diese gesichert werden. Ein genauer Blick auf die Wurzel des Baumes kann eine ungewöhnliche Fallrichtung zeigen. Zudem sollten Größe und Umfang des Baumes in die Planungen miteinbezogen werden.
Sind tote Äste vorhanden? Diese müssen entfernt werden, da sie beim Fällen herunterfallen können. Beim Fällen muss eine Schutzausrüstung getragen werden. Dazu zählen Schutzbrille und Schutzhandschuhe sowie eine geeignete Arbeitshose und festes Schuhwerk. Soll der Baum mit einer Motorsäge gefällt werden, ist außerdem ein Gehörschutz vonnöten. Die Motorsäge sollte vor dem Einsatz noch einmal sorgfältig kontrolliert werden. Ein sicherer Umgang mit der Motorsäge ist eine Grundvoraussetzung für das Fällen größerer Bäume. Nachdem der Baum erfolgreich gefällt wurde, muss der Baumstumpf entfernt werden, denn andernfalls bilden sich erneut Triebe.
Privatpersonen sollten Bäume nur in Rücksprache mit einem Fachmann fällen. Risiken wie eine etwaige Spannung des Baumes, wie sie bei Sturmschäden auftreten kann, können von Laien nur schwer eingeschätzt werden. Bei einer Fehleinschätzung besteht Lebensgefahr.
Das Fällen eines Baumes gelingt mit der notwendigen Vorbereitung sicher und schnell. Allerdings muss vorher abgeklärt werden, ob er überhaupt gefällt werden darf. Denn selbst Bäume auf dem eigenen Grundstück dürfen nicht einfach umgesägt werden.
Der optimale Zeitpunkt für die Baumfällung ist die Winterzeit, frühestens ab dem 1. Oktober bis 28. Februar. So werden den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen. Das Holz ist in diesem Zeitraum trocken und lässt sich anschließend als Brennholz verwenden. Zudem tragen Laubbäume dann keine Blätter mehr und der Zugang zum Baum wird nicht durch Laubwerk erschwert.
Wie der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau mitteilt, ist das Baum fällen zwischen 1. März und 30. September nicht erlaubt. Dann nisten Vögel zwischen den Ästen und es gilt der Naturschutz. Einige Bäume dürfen generell nicht gefällt werden. Dazu zählen große und alte Gehölze oder Bäume mit Habitatstrukturen.
Die genauen Regeln variieren von Bundesland zu Bundesland. Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, informiert sich am besten bei der zuständigen Kommune.