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Die jahrzehntelange Erfahrung und Ausbildung zählt. Gerne begutachten wir Ihre Bäume, wenn Sie Schäden oder Krankheiten befürchten. Um Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, können Sie uns die Baumkontrolle übertragen. Wir prüfen und kontrollieren Ihren Bestand, dokumentieren den Zustand der Bäume und schlagen Ihnen Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung vor.
Defekte und Faulstellen bewerten. Pilze diagnostizieren und Fäuleausbreitung hinsichtlich der Stand- und Bruchsicherheit beurteilen. Dafür stehen die Experten von Schröppel ein. ziel ist es, die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Sie ruft jeden Baumeigentümer zur regelmäßigen Überprüfung der Baumsicherheit auf. Nicht nur Städte und Kommunen, auch Privatpersonen sind von der Vorschrift betroffen. Vernachlässigen Sie Ihre präventiven Pflichten, müssen Sie für durch den Privatbaum verursachte Schäden wie Umsturz oder herabfallende Äste haften.
Doch nicht für jeden Schaden trägt der Eigentümer die Verantwortung. Zur Last fallen ihm lediglich Schäden, die durch die Beseitigung vorhersehbarer Mängel oder Defekte am Baum hätten verhindert werden können. Nicht jeder Schaden ist vorhersehbar. „Im Zweifel für den Angeklagten“ greift bei der Kontrolle allerdings nicht. Der Eigentümer muss nachweisen, dass er frühzeitig alle ihm möglichen Schutzmaßnahmen durchgeführt hat und daher nicht für die entstandenen Schäden haften muss.
Prävention ist die Essenz der Baumkontrolle. Nicht ohne Grund ist der Eigentümer zur regelmäßigen Baumuntersuchung aufgerufen. In festen Abständen muss er den Baum auf Schäden und Krankheiten hin überprüfen. Stellt er eine Bedrohung für Dritte dar, herrscht akuter Handlungsbedarf. Ob Schädlings- oder Krankheitsbekämpfung, Entfernung gefährdender Äste oder Kronensicherung – der Eigentümer muss umgehend auf potenzielle Mängel reagieren. Da die eigene Urteilskraft aber oft nicht für die Bauminspektion ausreicht, empfiehlt sich der Rat eines Fachmanns. Ein Baumsachverständiger erkennt, identifiziert und beseitigt mögliche Gefahrenquellen.
Einmal pro Woche? Zweimal im Monat? Nur alle zwei bis drei Jahre? Hier stößt das Gesetz an seine Grenzen. Wie oft ein kontrolliert werden soll, ist nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr orientieren sich Eigentümer an einer Faustregel: einmal pro Jahr, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Wer sich persönlich absichern will, führt ein Kontrolltagebuch – der schriftliche Beweis für die regelmäßige Baumuntersuchung. Es hält die exakten Kontrolltermine und Befunde fest. Wird dem Eigentümer nun eine Vernachlässigung seiner Pflichten angelastet, dient das Tagebuch als entscheidendes Beweisstück vor Gericht. Eine verschärfte Kontrollpflicht gilt bei geschädigten oder kranken Bäumen.
Welche Sicherheitsmaßnahmen ein Baum verlangt, hängt auch von seinem Standort ab. Befindet sich ein morscher Baum am Rande einer stark befahrenen Straße, fordert er mehr Aufmerksamkeit als ein stabiler Baum inmitten eines ruhigen Naturschutzgebietes. Kann ein Baum in seiner Stand- und Bruchsicherheit nicht mit dem bloßen Auge beurteilt werden, bietet sich eine umfassendere Untersuchung an, die sogenannte statisch integrierte Baumuntersuchung (SIB, SIA). Hierfür wird die Dimension des Baumes (Material und Form) bemessen und ins Verhältnis zu einer möglichen Belastung gesetzt, zum Beispiel zu einem Sturm. Das Ergebnis klärt über die Grundsicherheit auf, die Bewertungsgrundlage für weitere präventive Maßnahmen zur Erhaltung des Baumes oder zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.